Sponsoring-Bedingungen
Version 1.0 · Stand 28.10.2026
Diese Bedingungen regeln das Sponsoring auf CLUP.life: das Sponsorprofil, die Vermittlung von Sponsoring zwischen Sponsoren und Organisationen, die Zahlungsabwicklung und die Anzeige von Sponsoren („Lokale Partner“, „Unterstützt von“). Sie gelten für die CLUP.life GmbH, In der Dörrwies 17, 55218 Ingelheim („CLUP.life“, „wir“), für Unternehmen, Kommunen, Stiftungen und sonstige Förderer („Sponsor“) und für Vereine, Gruppen, Verbände und Kommunen als Empfänger („Organisation“). Sie ergänzen die Nutzungsbedingungen und die AGB für Organisationen. Bei Widersprüchen gehen diese Sponsoring-Bedingungen vor, soweit es um Sponsoring geht.
1. Rollen und Grundsatz
(1) Der Sponsoringvertrag kommt ausschließlich zwischen Sponsor und Organisation zustande. CLUP.life ist nicht Partei dieses Vertrags, erbringt keine Gegenleistung für den Sponsor und ist weder Werbeagentur noch Zahlungsdienstleister. CLUP.life stellt die Plattform bereit, vermittelt den Kontakt, zeigt die Nennung an, sorgt für die Zahlungsabwicklung über Stripe und erhält dafür die Plattformgebühr (Abschnitt 7).
(2) Produktgrundsatz. CLUP.life zeigt keine externe Werbung im Netzwerk: keine Werbeflächen im Feed, keine Anzeigen Dritter für Nutzer, keine Zielgruppenauswahl über Personen und kein Tracking. Es gibt ausschließlich die Möglichkeit, dass Organisationen von Sponsoren unterstützt und diese Unterstützung sichtbar genannt wird. Eine Nennung wird nicht personalisiert und nicht anhand des Verhaltens von Nutzern ausgespielt; sie steht an festen, erkennbaren Stellen und ist als Sponsoring gekennzeichnet (Abschnitt 11).
(3) Als Sponsor zugelassen sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Fördervereine und sonstige Organisationen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können kein Sponsorprofil führen; Privatpersonen können Organisationen außerhalb des Sponsorings unterstützen, zum Beispiel durch eine echte Spende (Abschnitt 8). Wer ein Profil anlegt, versichert, dass er als Unternehmer oder Organisation handelt und die Organisation vertreten darf.
(4) Die Leistungen und Preise von CLUP.life für Organisationen, Verbände und Kommunen (Premium, Anschlussgebühren) stehen in den AGB für Organisationen, Anlage 1.
2. Sponsorprofil, Prüfung, Freigabe
(1) Der Sponsor legt sein Profil mit zutreffenden und vollständigen Angaben an (Name, Art, Beschreibung, Ort, Postleitzahl, Webadresse, Förderschwerpunkte, gegebenenfalls Logo, Ansprechperson und Kontaktwege). Die Webadresse nennt eine Seite mit vollständigem Impressum (§ 5 DDG). Der Sponsor pflegt seine Angaben und berichtigt Änderungen unverzüglich.
(2) Jedes Profil wird vor der Veröffentlichung von CLUP.life geprüft. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Wir lehnen ab oder sperren, wenn ein Ausschlusskriterium (Abschnitt 3) vorliegt, Angaben unvollständig, unzutreffend oder nicht nachprüfbar sind oder berechtigte Interessen der Organisationen, Mitglieder oder Kinder entgegenstehen. Die Entscheidung treffen Menschen; wir begründen sie in Textform (Abschnitt 14).
(3) Änderungen öffentlicher Angaben (Name, Beschreibung, Ort, Webadresse, Art, Förderschwerpunkte, Logo) bedürfen erneuter Prüfung; bis zur Freigabe ist das Profil ausgeblendet. Änderungen nur der Kontaktdaten brauchen keine Prüfung.
(4) Das Anlegen und Führen eines Sponsorprofils ist kostenfrei. Entgelte fallen nur nach Abschnitt 7 an.
3. Ausschlusskriterien und Sponsorenregeln
(1) Nicht zugelassen sind Sponsoren, Profile, Angebote und Nennungen aus den folgenden Bereichen:
- Politische Parteien, Wählervereinigungen, Wahlwerbung und politische Kampagnen jeder Art;
- Tabak, E-Zigaretten, Nikotinprodukte, Cannabis und andere Drogen;
- Alkohol (Herstellung, Vertrieb und Bewerbung alkoholischer Getränke);
- Glücksspiel, Sportwetten und Gewinnspielangebote mit Einsatz;
- Waffen, Munition und Waffenzubehör;
- Erotik- und Pornografieangebote;
- extremistische, verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte und Organisationen;
- rechtswidrige, irreführende, nicht nachprüfbare oder unseriöse Angebote, insbesondere Schneeballsysteme, Kreditvermittlung zu Wucherkonditionen und Heilversprechen;
- Angebote, deren Bewerbung gegenüber Minderjährigen unzulässig wäre, und Werbung, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richtet;
- Dating- und Kontaktangebote für Erwachsene, Gewaltspiele und andere Angebote mit Altersfreigabe ab 18;
- Schnell- und Kleinkredite mit Jugendbezug sowie alle weiteren Angebote, die Kinder und Jugendliche gefährden können.
(2) Die Plattformmoderation entscheidet im Einzelfall, ob ein Angebot unter eine dieser Gruppen fällt oder in ihrer Wirkung gleichzustellen ist. Maßgeblich sind das Gesetz und das Ansehen der Organisationen, die genannt werden. Dieser Ausschluss gilt für alle Sponsoren und alle Organisationen und für jeden Tarif, unabhängig vom Alter der Zielgruppe.
(3) Besondere Beschränkungen bei Kinder- und Jugendgruppen. Richtet sich eine Organisation oder Gruppe überwiegend an Minderjährige (Jugendarbeit, Kinder- und Jugendabteilungen, Gruppen mit Kinderkonten), gilt zusätzlich: Die Nennung zeigt nur Name und Logo des Sponsors und die Angabe der Unterstützung. Es gibt keine Produktabbildungen, keine Aufrufe zum Kauf oder zur Teilnahme an Aktionen, keine Gutscheine, Gewinnspiele oder Umfragen und keine Erhebung von Daten. Der Sponsor spricht Kinder und Jugendliche nicht an, weder über die Plattform noch bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Nennung ohne Zustimmung der Leitung und der Sorgeberechtigten. Die Leitung kann die Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Kinderkonten nutzen den Bereich zur Verwaltung von Sponsorprofilen nicht.
(4) Der Sponsor bestätigt beim Einreichen des Profils die Sponsorenregeln in der aktuellen Fassung. Zeitpunkt und Fassung speichern wir als Nachweis. Fällt ein Ausschlussgrund nachträglich ein, meldet der Sponsor dies unverzüglich; wir sperren das Profil, bis die Frage geklärt ist.
(5) Kommunale und öffentliche Sponsoren beachten eigenverantwortlich Haushalts-, Vergabe-, Beihilfe-, Neutralitäts- und Antikorruptionsrecht sowie die für sie geltenden Sponsoring-Regeln; CLUP.life prüft das nicht.
(6) Pflichtangabe der Branche, Warnfilter. Der Sponsor gibt seine Branche an (Pflichtangabe). Profile, Angebote und Beziehungen mit einer ausgeschlossenen Branche lehnen wir ab; das gilt beim Anlegen, bei Änderungen, beim Einreichen, bei der Freigabe und bei der Annahme einer Sponsoring-Beziehung. Freitexte prüft die Plattform zusätzlich mit einem automatischen Stichwortfilter. Er liefert nur Hinweise und ersetzt weder die Angabe der Branche noch die Prüfung durch die Plattformmoderation. Jede angemeldete Person kann einen Sponsor über „Melden“ melden (Abschnitt 14); die Plattformmoderation kann ihn jederzeit sperren.
(7) Selbstverpflichtung der Organisationen zum Jugendschutz. Sponsorenangebote und Nennungen können auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden. Deshalb bestätigt die vertretungsberechtigte Person der Organisation (die Leitung mit dem Recht zum Bearbeiten) vor der ersten Sponsoring-Nutzung – dem Anlegen von Paketen, dem Anfragen oder Annehmen von Sponsoring und dem Einrichten des Zahlungsempfangs – und bei jeder neuen Fassung erneut, dass die Organisation jeden Sponsor auf Jugendverträglichkeit prüft, keine Sponsoren aus den in Absatz 1 genannten Bereichen einbindet und eine Nennung sofort beendet, wenn Zweifel bestehen. Wir speichern Fassung, Zeitpunkt und das bestätigende Konto als Nachweis. Ohne diese Bestätigung ist Sponsoring für die Organisation nicht möglich. Die Selbstverpflichtung ersetzt die Prüfung nach Absatz 2 nicht.
4. Pakete und Leistungen
(1) Sponsoring wird in Paketen angeboten. Welche Pakete es gibt, was sie enthalten, was sie kosten und wie lange sie laufen, ergibt sich aus der Paketbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung (Preisseite und Buchungsmaske). Sie wird mit der Buchung Bestandteil des Sponsoringvertrags. Zum Zeitpunkt dieser Fassung sind vorgesehen:
- Logo-Platzierung: Name und Logo des Sponsors erscheinen mit dem Hinweis „Unterstützt von“ auf der Organisationsseite der Organisation, die das Paket angenommen hat, und, soweit das Paket es vorsieht, auf deren Übersichts- und Terminseiten.
- Termin-Nennung: Der Sponsor wird bei einem bestimmten öffentlichen Termin oder einer Terminreihe der Organisation genannt, die in der Buchung bezeichnet sind.
- Premium-Patenschaft: Der Sponsor übernimmt für die Organisation die Kosten für die Premium-Leistungen für die in der Buchung genannte Dauer. Der Sponsor wird bei der Organisation mit dem Hinweis „Premium finanziert von …“ genannt. Der Sponsor erwirbt keine Rechte an den Premium-Leistungen, an der Organisation oder an deren Daten und erhält keine Auskunft über Mitglieder.
(2) Die Gegenleistung der Organisation besteht ausschließlich in der vereinbarten Nennung. Ein bestimmter Werbeerfolg, eine bestimmte Reichweite oder Zahl von Aufrufen werden nicht zugesagt. CLUP.life schuldet dem Sponsor die technische Anzeige der freigegebenen Nennung für die Dauer der Laufzeit, nicht mehr.
(3) Weitere Pakete oder Zusatzoptionen („Add-ons“) werden gesondert angeboten und beschrieben. Sie sind nur Vertragsbestandteil, wenn der Sponsor sie ausdrücklich gebucht hat.
(4) Es besteht keine Exklusivität und kein Anspruch auf eine bestimmte Position oder Reihenfolge der Nennung, es sei denn, die Paketbeschreibung sagt es ausdrücklich. Logo und Name des Sponsors werden nicht verändert, nicht animiert und nicht mit Aufrufen kombiniert. Der Sponsor räumt der Organisation und CLUP.life das einfache, nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, Name, Logo und Beschreibung für die Dauer der Laufzeit auf CLUP.life anzuzeigen und in der Größe anzupassen. Er sichert zu, dass er die Rechte daran hat (Marken-, Urheber- und Bildrechte).
5. Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage kann vom Sponsor oder von der Organisation ausgehen. Die Gegenseite nimmt sie in der Anwendung an oder lehnt sie ab. Für die Organisation handelt die Leitung (Recht zum Bearbeiten der Organisation, nicht nur geerbt); sie versichert, die Organisation vertreten zu dürfen.
(2) Der Sponsoringvertrag kommt zustande, wenn (a) der Sponsor die Buchung des Pakets in der Anwendung mit der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen hat, (b) die Leitung der Organisation die Buchung angenommen hat und (c) der Sponsor der Nennung bei dieser Organisation ausdrücklich zugestimmt hat. Die Organisation ist zur Nennung erst verpflichtet, wenn die Bestätigung der Zahlung durch Stripe vorliegt und das Profil nach Abschnitt 2 freigegeben ist.
(3) Vor dem Abschluss zeigt die Anwendung die wesentlichen Merkmale des Pakets, den Gesamtbetrag (netto und, soweit Umsatzsteuer anfällt, brutto), die Laufzeit, die Plattformgebühr, die Entgelte von Stripe, die die Organisation trägt (Abschnitt 7 Absatz 6) und die Möglichkeit zur Beendigung. Den Vertragstext kann jede Seite in der Anwendung abrufen und speichern. Wir speichern, wer wann in welcher Fassung zugestimmt hat. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Die Organisation nimmt mit der Annahme der ersten Sponsoringanfrage und mit dem Einrichten des Zahlungsempfangs diese Bedingungen an. Der Sponsor nimmt sie mit dem Einreichen des Profils an. Zuvor bestätigt die Leitung die Selbstverpflichtung zum Jugendschutz nach Abschnitt 3 Absatz 7.
6. Pflichten des Sponsors
(1) Der Sponsor liefert zutreffende Inhalte, hält die Sponsorenregeln ein und achtet auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Heilmittelwerbe-, Jugendschutz- und Datenschutzrecht.
(2) Der Sponsor spricht Organisationen und Nutzer über CLUP.life nicht zu Werbezwecken an, die über die jeweilige Anfrage hinausgehen (§ 7 UWG), verschickt keine Massennachrichten und sammelt oder verwertet keine personenbezogenen Daten aus der Plattform. Zahlungen dürfen nicht an Bedingungen geknüpft werden, die die Organisation in ihrer inhaltlichen, politischen oder satzungsgemäßen Unabhängigkeit beeinträchtigen.
(3) Freistellung. Der Sponsor stellt CLUP.life und die Organisation von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Angabe, einem rechtswidrigen Logo oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat; dazu gehören angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Vergütung, Plattformgebühr, Zahlungsabwicklung, Fälligkeit
(1) Sponsoringbetrag. Der Sponsoringbetrag ist der Betrag, den der Sponsor für das gebuchte Paket zahlt (Bruttobetrag). Er enthält eine etwaige Umsatzsteuer, die die Organisation nach ihrer steuerlichen Stellung schuldet (Abschnitt 8).
(2) Zahlungsabwicklung über Stripe. Zahlungen laufen ausschließlich über Stripe Payments Europe, Limited, The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin 2, D02 H210, Irland („Stripe“), einen in der Europäischen Union zugelassenen Zahlungsdienstleister. Der Sponsor zahlt auf der Zahlungsseite von Stripe (Stripe Checkout) und gibt Karten- oder Kontodaten dort direkt ein; CLUP.life sieht und speichert sie nicht. Die Organisation richtet für den Zahlungsempfang ein Stripe-Konto ein (Stripe Connect, als Standard-Konto mit eigenem Stripe-Dashboard). Dafür schließt sie mit Stripe einen eigenen Vertrag und akzeptiert die Bedingungen von Stripe für verbundene Konten; Stripe identifiziert und prüft die Organisation und ihre vertretungsberechtigten Personen selbst (KYC). CLUP.life sieht davon nur den Status (zum Beispiel „Zahlungen aktiv“), keine Ausweis- oder Kontodaten. Die Zahlung des Sponsors geht als Direktzahlung an das Stripe-Konto der Organisation; Stripe zahlt auf deren Bankkonto aus. CLUP.life nimmt selbst keine Gelder entgegen, hält keine Gelder treuhänderisch und leitet keine Gelder durch eigene Konten; die Plattformgebühr zieht Stripe als Anwendungsgebühr für CLUP.life von der Zahlung ab. Ohne ein aktives Stripe-Konto der Organisation gibt es keine Zahlung über die Plattform; Sponsoring kann dann nur außerhalb von CLUP.life vereinbart werden.
(3) Plattformgebühr. Für die Vermittlung und die Bereitstellung der Plattform erhält CLUP.life 10 Prozent des vom Sponsor gezahlten Betrags (Bruttobetrag). Die Gebühr ist ein Bruttobetrag und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gebühr schuldet die Organisation; sie wird von Stripe automatisch von der Zahlung abgezogen. Der Sponsor zahlt neben dem Sponsoringbetrag keine Plattformgebühr. Beispiel: Zahlt ein Sponsor 100 Euro, beträgt die Plattformgebühr 10 Euro. Die Organisation erhält 100 Euro abzüglich 10 Euro Plattformgebühr abzüglich des Entgelts von Stripe (Absatz 6), also bei einer SEPA-Lastschrift (derzeit 0,35 Euro) 89,65 Euro und bei einer Karte aus dem EWR (derzeit 1,5 Prozent plus 0,25 Euro) 88,25 Euro. CLUP.life stellt der Organisation über die Plattformgebühr eine Rechnung in elektronischer Form aus; die Rechnung über das Sponsoring stellt die Organisation dem Sponsor.
(4) Premium-Patenschaft. Zahlt ein Sponsor für die Premium-Leistungen einer Organisation, zahlt er das in der Buchung ausgewiesene Premium-Entgelt der Organisation (Preise: AGB für Organisationen, Anlage 1) unmittelbar an CLUP.life, ebenfalls über Stripe. Eine zusätzliche Plattformgebühr fällt nicht an. Der Vertrag über Premium bleibt ein Vertrag zwischen CLUP.life und der Organisation; der Sponsor trägt nur die Kosten.
(5) Fälligkeit, Rückbuchungen. Der Betrag wird mit der Bestellung fällig und im Voraus über Stripe gezahlt. Die Nennung beginnt nach der Zahlungsbestätigung. Bei Zahlungsverzug des Sponsors beginnt die Nennung nicht beziehungsweise endet sie ohne weitere Erklärung; die Organisation kann nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Rückbuchungen, Rücklastschriften, Zahlungsstreitigkeiten und Zahlungsausfälle gehen zulasten der Organisation; Stripe belastet sie unmittelbar dem Stripe-Konto der Organisation, das Risiko liegt dort und nicht bei CLUP.life. Ist der Betrag nicht eingegangen, fällt auch die Plattformgebühr nicht an.
(6) Entgelte von Stripe. Die Entgelte von Stripe für die Zahlungen auf ihrem Konto (Transaktionsentgelte, Entgelte für Rücklastschriften und Streitfälle) trägt die Organisation; Stripe zieht sie von ihrem Konto ab. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Preisverzeichnis von Stripe. Der Sponsor trägt neben dem Sponsoringbetrag keine Entgelte. Vor dem Abschluss weist die Buchungsmaske der Organisation und dem Sponsor auf die Aufteilung hin (Betrag, Entgelt von Stripe, Plattformgebühr, Auszahlung). Für die Nutzung einer Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Zahlungskarte) wird dem Sponsor kein Entgelt berechnet, soweit das gesetzlich unzulässig ist (§ 270a BGB).
(7) Auszahlung. Die Auszahlung an die Organisation erfolgt durch Stripe nach dessen Regeln, im Regelfall innerhalb weniger Werktage nach Zahlungsbestätigung. Stripe kann Auszahlungen verzögern oder anhalten, etwa bis zum Abschluss der Prüfung der Organisation. CLUP.life hat darauf keinen Einfluss und haftet nicht für Verzögerungen, die Stripe oder die Prüfung der Organisation verursacht.
(8) Preise, Änderungen. Die Preise der Pakete bestimmen die Organisation und die Preisseite; sie gelten für die Buchung, die der Sponsor abgeschlossen hat. Ändert CLUP.life Plattformgebühr oder Preise der Pakete, gilt das nur für künftige Buchungen und wird mindestens 30 Tage vorher auf der Preisseite und gegenüber den Organisationen mit laufenden Verträgen in Textform angekündigt. Gebuchte Pakete behalten ihren Preis bis zum Ende der Laufzeit.
8. Steuern, Spenden, Gemeinnützigkeit
(1) Sponsoring ist keine Spende. Wer Leistungen mit Gegenleistung (Nennung, Logo, Hinweise) erhält, empfängt keine Zuwendung im steuerlichen Sinn. Für Sponsoring mit Gegenleistung stellt die Organisation keine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) aus. Der Sponsor kann die Aufwendungen je nach Einzelfall als Betriebsausgaben behandeln; das beurteilt er mit seiner Steuerberatung.
(2) Eine Zuwendungsbestätigung gibt es nur für eine echte Spende ohne Gegenleistung, nur von einer Organisation, die zur Ausstellung berechtigt ist (§ 10b EStG, §§ 50 ff. EStDV), und nur durch diese Organisation selbst. CLUP.life stellt keine Zuwendungsbestätigung aus und prüft die Berechtigung nicht. Die Plattformgebühr ist ein Entgelt für unsere Leistung und keine Spende.
(3) Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer. Wie die Einnahme bei einer gemeinnützigen Organisation steuerlich zu behandeln ist (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ermäßigter oder voller Umsatzsteuersatz, Sponsoring-Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 18.02.1998 und Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 64), hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob der Sponsor nur genannt wird oder aktiv bewirbt. Die Organisation prüft das vor der Buchung selbst und lässt sich beraten; sie sorgt dafür, dass ihre Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird. CLUP.life leistet keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Angaben in der Anwendung und auf der Preisseite sind keine steuerliche Auskunft.
(4) Die Organisation erstellt die Rechnung an den Sponsor mit den gesetzlichen Pflichtangaben. CLUP.life unterstützt mit Belegdaten, ohne die steuerliche Verantwortung der Organisation zu übernehmen.
9. Laufzeit, Verlängerung, Beendigung
(1) Pakete laufen für die in der Buchung genannte Festlaufzeit. Sie enden automatisch mit Ablauf, ohne Kündigung. Eine stillschweigende Verlängerung gibt es nicht; eine Verlängerung erfordert eine neue Buchung. Wir erinnern in der Anwendung rechtzeitig vor dem Ende.
(2) Beendigung der Nennung. Jede Seite (Sponsor, Organisation, CLUP.life aus den Gründen in Abschnitt 14) kann die Beziehung und die Nennung jederzeit mit sofortiger Wirkung in der Anwendung beenden. Die Nennung wird dann unverzüglich entfernt. Ob und in welcher Höhe Zahlungen erstattet werden, richtet sich allein nach Absatz 3.
(3) Zahlungsfolgen einer vorzeitigen Beendigung. (a) Beendet der Sponsor die Nennung aus eigenem Entschluss, ohne dass die Organisation oder CLUP.life dazu Anlass gegeben haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung; Abschnitt 10 bleibt unberührt. (b) Beendet die Organisation oder CLUP.life die Nennung vor Ablauf der Laufzeit aus Gründen, die der Sponsor nicht zu vertreten hat (insbesondere Auflösung oder Sperre der Organisation, Wegfall der Leistung oder Beendigung durch die Organisation, ohne dass der Sponsor dazu Anlass gegeben hat), erstattet die Organisation den Sponsoringbetrag anteilig für die nicht erbrachte Zeit; die Plattformgebühr wird auf den erstatteten Anteil ebenfalls erstattet. (c) Sperrt CLUP.life den Sponsor aus Gründen, die er zu vertreten hat, besteht kein Erstattungsanspruch.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere ein Verstoß gegen die Ausschlusskriterien oder gegen Abschnitt 6 und die Gefährdung der Gemeinnützigkeit oder des Ansehens der Organisation.
10. Widerruf, Rückerstattung
(1) Sponsoren handeln als Unternehmer (Abschnitt 1 Absatz 3). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht deshalb nicht. Vorsorglich und als freiwillige Regelung gilt: Der Sponsor kann den Sponsoringvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform (E-Mail oder Schaltfläche in der Anwendung) ohne Angabe von Gründen widerrufen, solange die Nennung noch nicht veröffentlicht wurde. Der Sponsoringbetrag wird dann vollständig erstattet, ebenso die Plattformgebühr. Ist die Nennung bereits veröffentlicht, gilt Absatz 2.
(2) Nach Veröffentlichung der Nennung erstattet die Organisation den Betrag nur nach Abschnitt 9 Absatz 3, bei Mängeln der Leistung (insbesondere Ausbleiben der Nennung) nach den gesetzlichen Vorschriften oder aus Kulanz.
(3) Erstattungen laufen über Stripe auf das Zahlungsmittel, das der Sponsor benutzt hat, spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang der Erklärung beziehungsweise nach Feststellung des Anspruchs.
(4) Die Widerrufsbelehrung der Plattform betrifft Verträge mit CLUP.life (zum Beispiel Premium), nicht den Sponsoringvertrag zwischen Sponsor und Organisation. Wer entgegen seiner Zusicherung doch Verbraucher ist, behält seine gesetzlichen Rechte.
11. Kennzeichnung als Sponsoring und Werbung (UWG, DDG, MStV, DSA)
(1) Jede Nennung eines Sponsors ist klar als Sponsoring und Werbung kenntlich. CLUP.life zeigt sie mit dem Hinweis „Sponsoring“ zusammen mit „Unterstützt von …“ (bei der Premium-Patenschaft „Premium finanziert von …“), und macht damit erkennbar, wer die Nennung bezahlt hat und in wessen Interesse sie erfolgt. Der Hinweis lässt sich nicht ausblenden oder verkleinern.
(2) Die Nennung ist nicht personalisiert. Es werden keine Profile von Nutzern gebildet und keine Parameter genutzt, um Empfänger auszuwählen. Eine Erläuterung zu jeder Nennung sagt das auf Wunsch ausdrücklich (Art. 26 DSA). Nennungen erscheinen nie in Chats und nie zwischen Beiträgen im Feed.
(3) Der Sponsor und die Organisation unterlassen Maßnahmen, die die Kennzeichnung verschleiern (§ 5a Absatz 4 UWG, § 6 DDG, § 22 MStV). Der Sponsor ist für die Zulässigkeit seiner Inhalte selbst verantwortlich, die Organisation für die Gestaltung ihrer eigenen Seiten.
12. Keine Weitergabe von Mitglieder- und Nutzerdaten, kein Tracking
(1) Sponsoren erhalten von CLUP.life und von den Organisationen über CLUP.life keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern, Nutzern oder Besuchern. Es gibt keine Zielgruppenauswahl über Personen, keine personalisierte Werbung und kein Tracking.
(2) Das Dashboard des Sponsors zeigt nur anonymisierte Kennzahlen auf Ebene der Organisationen einer Region (Zahl je Art und Förderschwerpunkt, Reichweite als grobe Stufe, Zeilen erst ab fünf Organisationen). Sie beruhen auf anonymen, zusammengefassten Auswertungen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 10). Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, einzelne Organisationen oder Personen zu identifizieren, wiederzuerkennen oder anzusprechen.
(3) Der Sponsor verarbeitet Kontaktdaten der Ansprechpersonen einer Organisation, die er im Rahmen der Anfrage erhält, nur für diese Anfrage.
13. Datenschutz und Verantwortlichkeit (Art. 13, 14, 26 DSGVO)
(1) Die Verarbeitung von Sponsorprofilen, Anfragen und Beziehungen beschreibt die Datenschutzerklärung. CLUP.life ist Verantwortlicher für das Sponsorprofil, die Prüfung, die Vermittlung und die Zahlungsabwicklung (Plattform). Der Sponsor ist Verantwortlicher für seine Angaben und für Daten, die er von Organisationen erhält. Die Organisation ist Verantwortlicher für ihre Entscheidung, einen Sponsor zu nennen, und für die Daten ihrer Ansprechpersonen.
(2) Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO). Soweit bei der Nennung eines Sponsors, der eine natürliche Person ist (zum Beispiel Einzelunternehmen) oder in dessen Angaben eine Person erkennbar wird, CLUP.life, Organisation und Sponsor gemeinsam über Zweck und Mittel der Anzeige entscheiden, gilt: CLUP.life erfüllt die Informationspflichten (Datenschutzerklärung), betreibt die technische Anzeige und Sicherheit und ist Anlaufstelle für Betroffene. Die Organisation entscheidet über die Nennung bei ihr, der Sponsor über die Angaben und die Einwilligung. Betroffene können sich an jede Seite wenden (Art. 26 Abs. 3 DSGVO); die Seiten leiten Anfragen unverzüglich an die zuständige Seite weiter. Eine Seite, die eine Verletzung entdeckt, informiert die anderen unverzüglich.
(3) Öffentliche Listung unter „Lokale Partner“ und Nennung bei einer Organisation erfolgen nur mit Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die der Sponsor jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann; die Anzeige wird dann sofort entfernt. Widerruf und Beendigung lassen Ansprüche nach Abschnitt 9 unberührt.
14. Meldung, Sperre, Beschwerde (DSA)
(1) Jede angemeldete Person kann Sponsorprofile über „Melden“ melden; ohne Konto ist die Meldung per E-Mail an chris@clup.life möglich (Verfahren: Community-Richtlinien). Die Identität der meldenden Person erfährt der Sponsor nicht.
(2) CLUP.life kann Profile bei Verdacht auf einen Verstoß vorläufig oder dauerhaft sperren und Nennungen entfernen. Bei einer Sperre ruhen bestehende Beziehungen, die Nennung entfällt. Die Entscheidung wird dem Sponsor mit einer Begründung mitgeteilt: Tatsachen, Rechtsgrundlage (Gesetz oder diese Bedingungen), Hinweis, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und Rechtsbehelfe (Art. 17 DSA).
(3) Der Sponsor kann innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung kostenlos Beschwerde unter „Meldungen“ einlegen. Eine zweite Person prüft sie, der Sponsor erhält eine begründete Antwort. Der Weg zu den Gerichten und das Beschwerderecht bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (Art. 53 DSA) bleiben unberührt. Zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung nach Art. 21 DSA sind wir derzeit nicht verpflichtet.
15. Gewährleistung und Haftung
(1) CLUP.life schuldet die Bereitstellung der Plattform, der Vermittlung, der Anzeige und der Anbindung von Stripe. CLUP.life steht nicht dafür ein, dass der Sponsor oder die Organisation ihre vertraglichen Pflichten erfüllen, dass ein Werbeerfolg eintritt oder dass Stripe ununterbrochen verfügbar ist.
(2) Die Organisation haftet gegenüber dem Sponsor nach den gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung der Nennung; sie stellt sicher, dass ihre Seiten die Nennung wie vereinbart zeigen.
(3) CLUP.life haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und überall dort, wo das Gesetz zwingend haftet; die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CLUP.life nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, je Schadensfall höchstens auf den höheren der folgenden Beträge: (a) die Summe der Entgelte und Gebühren, die der Anspruchsteller in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich im Zusammenhang mit dem Sponsoring gezahlt hat, oder (b) 5.000 Euro. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, spätestens in drei Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis. Für unbeschränkt haftende Fälle gelten die gesetzlichen Fristen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für Zahlungen, die Stripe ausführt, haftet CLUP.life nicht für dessen Leistung; Ansprüche aus dem Zahlungsvorgang richten sich gegen Stripe.
16. Änderungen, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
(1) Änderung dieser Bedingungen. Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Sie gelten gegenüber Sponsoren und Organisationen als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb der Frist widersprechen und wir in der Ankündigung auf diese Folge deutlich hingewiesen haben. Das gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Preise, Gegenleistungen und Laufzeit gebuchter Pakete); dafür ist eine ausdrückliche Zustimmung nötig. Gebuchte Pakete laufen zu den Bedingungen der Buchung zu Ende. Widerspricht ein Sponsor, kann er die Beziehung beenden, und wir können das Profil beenden.
(2) Verbraucherschlichtung. Sponsoren sind Unternehmer; das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist nicht anwendbar. Gegenüber Verbrauchern gilt: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin (Sitz von CLUP.life laut Handelsregister).
(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
