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Verein oder Gruppe endgültig löschen

So löschst du eine Organisation mit allen Inhalten und weißt, was danach noch aufbewahrt wird.

VerwaltungBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026

Voraussetzungen

  • Du bist Inhaber der Organisation.
  • Es gibt keine Untergliederungen mehr.
  • Du hast vorher Daten gesichert, die du brauchst (siehe „Daten exportieren“).

Wer darf das?

Nur Inhaber (Recht „Organisation löschen“). Alle anderen sehen die Löschfunktion nicht.

Schritt für Schritt

  1. Daten sichern

    Exportiere vorher, was du behalten willst, zum Beispiel das Vereinsarchiv und deine Rechnungen. Nach dem Löschen ist nichts wiederherstellbar.

  2. Untergliederungen löschen

    Gibt es noch Untergliederungen, müssen sie zuerst gelöscht werden, oder die Leitung der Untergliederung löscht sie selbst.

  3. Löschen starten

    Öffne die Organisation und „Bearbeiten“. Im Bereich „Organisation löschen“ (nur für Inhaberinnen und Inhaber) klickst du auf die Löschen-Schaltfläche.

  4. Namen bestätigen

    Im Dialog „Organisation endgültig löschen?“ gibst du zur Bestätigung den genauen Namen ein und klickst auf „Endgültig löschen“. Es erscheint „Die Organisation wurde gelöscht.“

Du findest die Funktion hier: /organisation/<verein>/bearbeiten

Typische Fehler und Lösungen

„Es gibt noch Untergliederungen. Lösche sie zuerst oder lasse sie von der Leitung der Untergliederung löschen.“
Lösche zuerst die Untergliederungen.
„Der eingegebene Name stimmt nicht mit dem Namen der Organisation überein.“
Gib den Namen genau so ein, wie er angezeigt wird.
„Das Löschen hat nicht geklappt.“
Ein laufendes Premium-Abo wird vor dem Löschen beim Zahlungsdienst beendet; schlägt das fehl, bleibt die Organisation bestehen. Versuche es später erneut oder wende dich an den Support.

Gut zu wissen

  • Gelöscht werden Beiträge, Termine, Anlagen, Umfragen, Mitgliedschaften, Dateiablage und alle Vereinsunterlagen. Logo, Titelbild und Dateien der Ablage werden beim nächsten Aufbewahrungslauf aus dem Speicher entfernt.
  • Aufbewahrungspflichten bleiben: Belege des Zahlungsdienstes bleiben gesperrt bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 147 AO); der Nachweis, dass der AV-Vertrag angenommen wurde, bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach Ende der Organisation.
  • Der Verein bleibt für Unterlagen, die er rechtlich aufbewahren muss (z. B. Spendenquittungen, Protokolle), selbst verantwortlich. Sichere sie vor dem Löschen.

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