Übernahme-Anträge für Vereine ohne Leitung prüfen
Wer die Verwaltung eines Vereins ohne Leitung übernehmen will, stellt einen Antrag – die übergeordnete Leitung entscheidet.
VerwaltungBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Du bist Inhaber:in oder Admin einer übergeordneten Organisation (z. B. des Verbands).
- Zweiter Faktor (Passkey oder Authenticator-App) eingerichtet, wenn du als Plattformrolle entscheidest.
Wer darf das?
Zuständig ist die Leitung (Inhaber:in oder Admin) der nächsten übergeordneten Organisation, die selbst eine Leitung hat. Gibt es keine, entscheidet die Plattformmoderation; sie darf auch jeden Antrag als Rückfallebene entscheiden. Es gibt nie eine automatische Übernahme.
Schritt für Schritt
Anträge öffnen
Öffne „Übernahme-Anträge“ (auch über „Verwaltung & Moderation“ oder als Aufgabe). Dort stehen Personen, die die Verwaltung eines Vereins ohne Leitung übernehmen möchten.
Nachweis lesen
Jeder Antrag zeigt die Organisation, die Zahl der Mitglieder, „Zuständig: {Name}“ und den Nachweistext der Person (Funktion, Mitgliedsnummer oder wer sie bevollmächtigt hat; mindestens 20 Zeichen).
Entscheiden
Prüfe den Nachweis sorgfältig: Mit der Annahme wird die Person Inhaber:in. Klicke auf „Verwaltung übergeben“ und bestätige, oder auf „Ablehnen“ mit einer Begründung.
Folgen
Bei Annahme gehen wartende Beitrittsanträge an die neue Inhaber:in, weitere offene Übernahme-Anträge derselben Organisation werden abgelehnt. Die antragstellende Person erfährt die Entscheidung; die Begründung ist nur intern gespeichert.
Du findest die Funktion hier: /moderation/uebernahmen
Typische Fehler und Lösungen
- „Eine Ablehnung braucht eine kurze Begründung.“
- Trage bei „Begründung“ einen kurzen Text ein.
- „Die Organisation hat inzwischen eine Verwaltung. Lehne den Antrag ab.“
- Zwischenzeitlich ist eine Leitung entstanden; lehne den Antrag ab.
- „Über diesen Antrag wurde bereits entschieden.“
- Eine andere zuständige Person war schneller. Lade die Liste neu.
Gut zu wissen
- Nach einer Ablehnung kann die Person erst nach 30 Tagen erneut beantragen; höchstens drei offene Anträge je Person. Offene Anträge verfallen nach 90 Tagen, entschiedene werden nach 365 Tagen gelöscht.
- Der Nachweistext ist verschlüsselt und nur für die prüfende Stelle lesbar. Die Verbandsleitung sieht diese Anträge auch ohne Verifizierung, weil dies der Zweck der Funktion ist.
