Impressum des Vereins hinterlegen
Vereine und Verbände mit öffentlicher Seite brauchen ein Impressum; du trägst es auf der Seite „Impressum“ ein.
VerwaltungBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Du hast Verwaltungsrechte im Verein.
- Du hast die Pflichtangaben zur Hand (Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registergericht und -nummer).
Wer darf das?
Bearbeiten dürfen die Personen mit Verwaltungsrechten im Verein. Das Impressum selbst ist öffentlich und für alle sichtbar, die die Organisation sehen.
Schritt für Schritt
Impressum öffnen
Öffne den Reiter „Impressum“ der Organisation. Fehlt es noch, steht dort „Noch kein Impressum hinterlegt“.
Anlegen oder bearbeiten
Klicke auf „Impressum anlegen“ beziehungsweise „Bearbeiten“. Die Seite weist darauf hin: „Diese Angaben sind öffentlich“.
Text eintragen
Trage in „Impressumstext“ Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) und Kontakt ein. Der Zähler zeigt, wie viele Zeichen du noch hast.
Speichern
Klicke auf „Speichern“. Danach erscheint „Impressum gespeichert.“ und der Text ist für alle sichtbar.
Du findest die Funktion hier: /organisation/<kennung>/impressum
Typische Fehler und Lösungen
- „Das Speichern hat nicht geklappt. Bitte versuche es später erneut.“
- Prüfe die Länge des Textes (es gibt eine Höchstzahl an Zeichen) und versuche es noch einmal.
- Du siehst „Bearbeiten“ nicht.
- Dir fehlen Verwaltungsrechte. Bitte die Leitung des Vereins.
Gut zu wissen
- Name, Anschrift und Vertretungsberechtigte sind Pflicht. Eine private Wohnanschrift gehört nur hinein, wenn sie zugleich die Anschrift des Vereins ist.
- Der Hinweis „Impressum ist hinterlegt.“ erscheint auch auf der Seite „Verwalten“ unter den Pflichten der Leitung.
- Die Pflichtangaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz prüfst du selbst; CLUP.life gibt keine Rechtsberatung.
