Kinderschutz auf CLUP.life: Hinweise für Eltern
Was CLUP.life für Kinderkonten fest vorgibt, was du selbst einstellst und wie du Auffälliges meldest.
DatenschutzBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Ein Kinderkonto oder die Absicht, eines anzulegen
Wer darf das?
Die Schutzregeln gelten für alle Kinderkonten und lassen sich auch von Eltern nicht aufheben. Einstellungen darf die sorgeberechtigte Person treffen.
Schritt für Schritt
Feste Schutzregeln kennen
Kinderkonten sind nie öffentlich und nie in der Suche auffindbar. Chat, Kontaktanfragen, Profiländerungen und Vereinsbeitritte sind zunächst gesperrt und werden von dir einzeln freigegeben. Kinderkonten erhalten keine E-Mails und keine Push-Mitteilungen; du bekommst Kopien (siehe „Mitteilungen über dein Kind“).
Einstellungen prüfen
Gehe unter „Einstellungen → Kinderkonten“ in die Reiter „Was mein Kind darf“, „Sichtbarkeit“ und „Kommunikation“ und prüfe sie, am besten zusammen mit deinem Kind. „Alle empfohlenen Einstellungen“ setzt ein sinnvolles Altersprofil.
Fotos und Dateien
Ein Verein darf Bilder von Kindern nur mit deiner Einwilligung veröffentlichen. Beiträge, die in soziale Netzwerke verteilt werden, enthalten nie erkennbare Kinder. Videoanrufe werden nicht aufgezeichnet.
Etwas melden
Bei Auffälligem nutzt dein Kind oder du „Melden“ an Beitrag, Nachricht oder Verein. Wenn es um die Sicherheit von Kindern geht, schauen wir sofort hin; die gemeldete Person erfährt nie, wer gemeldet hat.
Hilfe holen
Unabhängige Hilfe gibt es bei der „Nummer gegen Kummer“: 116 111 (kostenlos und anonym).
Du findest die Funktion hier: /kinder-und-eltern
Typische Fehler und Lösungen
- Ich möchte, dass mein Kind chatten kann.
- Aktiviere „Nachrichten schreiben“ und lege unter „Kommunikation“ fest, wer es anschreiben darf. Es genügt die Freigabe eines Elternteils.
- Mein Kind wird von jemandem belästigt.
- Melde den Inhalt oder die Person, blockiere sie gegebenenfalls und sprich mit der Vereinsleitung; bei Gefahr für das Kind wende dich zusätzlich an die zuständigen Stellen.
Gut zu wissen
- Ein Verein darf nach § 72a SGB VIII nur festhalten, dass das erweiterte Führungszeugnis von Betreuenden eingesehen wurde, nicht den Inhalt. Fragen dazu richtest du an die Vereinsleitung.
- Sponsoren werden nur mit Name und Logo genannt, als Sponsoring gekennzeichnet; sie erhalten keine Daten deines Kindes und zeigen ihm keine Werbung.
- Nachrichten sind auf dem Server verschlüsselt, aber nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt, damit gemeldete Inhalte geprüft werden können.
- Verbindlich ist die Datenschutzerklärung; die Seite „Hinweise für Kinder und Eltern“ fasst sie verständlich zusammen.
