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Einspruch gegen eine Übernahme

Wurde die Seite deines Vereins von jemand Falschem übernommen, legst du Einspruch ein – oder weist dich als bisherige Verwaltung erneut aus.

VerwaltungBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026

Voraussetzungen

  • Ein angemeldetes Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse.
  • Die Organisation wurde aus der Vorbefüllung übernommen (weniger als ein Jahr her).

Wer darf das?

Einspruch einlegen kann jede angemeldete Person mit bestätigter E-Mail-Adresse, die nicht selbst die Organisation leitet. Sich gegen den Einspruch ausweisen kann nur die Inhaberin bzw. der Inhaber.

Schritt für Schritt

  1. Einspruch starten

    Öffne „Übernahme anfechten“ auf der Vereinsseite. Der Hinweis „So läuft ein Einspruch ab“ erklärt die Schritte.

  2. Dich selbst ausweisen

    Du weist dich aus: mit einem Code an eine Adresse der Vereinsdomain, mit einem Nachweis auf der Vereinswebseite oder über einen Dachverband.

  3. Grund nennen

    Wähle bei „Warum glaubst du, dass die Übernahme zu Unrecht erfolgte?“ einen Grund, zum Beispiel „Die übernehmende Person gehört nicht zum Verein“. Namen oder Einzelheiten werden nicht abgefragt, es zählt der Nachweis. Klicke dann auf „Einspruch einlegen“.

  4. Frist abwarten

    Die bisherige Verwaltung wird benachrichtigt und muss sich innerhalb der Frist erneut ausweisen. Ihr wird nicht gesagt, wer Einspruch eingelegt hat. Weist sie sich aus, bleibt alles wie es ist. Sonst geht die Verwaltung an dich über. Den Ausgang erfährst du per Benachrichtigung.

  5. Als bisherige Verwaltung antworten

    Hast du die Seite übernommen und es liegt ein Einspruch vor, siehst du „Verwaltung von … bestätigen“. Klicke auf „Jetzt erneut ausweisen“ und weise dich bis zum Fristende aus.

Du findest die Funktion hier: /verein-uebernehmen/<kennung>/einspruch

Typische Fehler und Lösungen

„Du leitest diese Organisation selbst. Einsprüche sind für andere Personen vorgesehen.“
Als Leitung kannst du keinen Einspruch einlegen. Du kannst dich nur gegen einen vorliegenden Einspruch ausweisen.
„Die Übernahme liegt länger als ein Jahr zurück. Bitte nutze „Melden“ auf der Vereinsseite, dann prüft die Plattformmoderation.“
Nach einem Jahr ist der Einspruch nicht mehr möglich. Melde die Seite über „Melden“.
„Ein Einspruch gegen diese Organisation wurde vor Kurzem abgewiesen, weil sich die Verwaltung erneut ausgewiesen hat. Bitte versuche es später noch einmal.“
Warte einige Zeit, bevor du es nochmals versuchst.
„Ein Einspruch ist hier nicht möglich“
Die Organisation wurde nicht aus der Vorbefüllung übernommen, oder du bist nicht angemeldet oder deine E-Mail-Adresse ist noch nicht bestätigt.

Gut zu wissen

  • Bei Verbänden und bei mehreren Einsprüchen gegen dieselbe Organisation erhält zusätzlich die Plattformmoderation einen Hinweis. Missbrauch führt zur Sperre des Kontos.
  • Gespeichert wird nur, was für den Nachweis nötig ist (Konto, Zeitpunkt, Kanal). Codes, Tokens und Adressen liegen nicht im Klartext vor.
  • Du kannst deinen Einspruch jederzeit mit „Einspruch zurückziehen“ beenden.

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