Mitglieder einladen (Einladung, Link und QR-Code)
Du lädst neue Mitglieder per E-Mail, per Konto-Kennung oder mit einem Einladungslink samt QR-Code für Aushang und Messenger ein.
MitgliedschaftBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Mitglieder einladen
Neue Mitglieder gewinnen: Einladung per E-Mail, Einladungslink mit QR-Code, Adressliste, und Beitrittsanträge annehmen.
Transkript anzeigen
- Neue Mitglieder lädst du unter Verwalten im Reiter Einladungen ein. Gib die E-Mail-Adresse ein; die Person braucht noch kein Konto.
- Als Rolle genügt meist Mitglied. Mit Einladung senden geht die Mail raus, und die Einladung steht in der Liste offener Einladungen.
- Für Aushang oder Messenger legst du einen Einladungslink an. Du wählst, wie lange er gilt, und ob du Beitritte erst genehmigen willst.
- Den Link kopierst du, oder du zeigst den QR-Code. Den speicherst du als Bild oder druckst ihn als Aushang.
- Viele Adressen auf einmal? Dann öffnest du die Einladungsliste, fügst die Adressen ein und prüfst die Liste, bevor etwas verschickt wird.
- Steht die Beitrittsregel auf Antrag, wartet jede Bewerbung auf deine Entscheidung. Mit Annehmen wird die Person Mitglied.
Voraussetzungen
- Du hast das Recht „Mitglieder verwalten“ (zum Beispiel als Verwaltung oder in einem Amt mit der Rolle Mitgliederverwaltung).
Wer darf das?
Einladen darf, wer das Recht „Mitglieder verwalten“ hat. Du kannst niemanden mit mehr Rechten einladen, als du selbst hast.
Schritt für Schritt
Verwaltung öffnen
Öffne den Reiter „Verwalten“ der Organisation und wechsle auf „Einladungen“.
Eine Person direkt einladen
Wähle unter „Wie soll eingeladen werden?“ „Per E-Mail“ oder „Bestehendes Konto“. Gib die „E-Mail-Adresse“ oder die „Öffentliche Kennung“ ein, wähle die „Rolle“ und klicke auf „Einladung senden“. Die Person braucht noch kein Konto, die Einladung wird ihr nach der Registrierung zugeordnet.
Offene Einladungen im Blick behalten
Unter „Offene Einladungen“ stehen Einladungen, die weder angenommen noch widerrufen oder abgelaufen sind. Mit „Widerrufen“ machst du den Link der Einladung ungültig; du kannst jederzeit eine neue senden.
Einladungslink anlegen
Unter „Einladungslink und QR-Code“ legst du mit „Neuen Link anlegen“ einen mehrfach nutzbaren Link an. Wähle „Gültig für“ (in Tagen), optional „Höchstens so oft nutzbar“ und ob „Beitritte erst nach meiner Genehmigung“ erfolgen. Klicke auf „Link anlegen“.
Link und QR-Code verteilen
Mit „Link kopieren“ fügst du den Link in Messenger oder Vereinsheft ein. „QR-Code zeigen“ lässt sich als PNG oder als Vektorgrafik (SVG) speichern; „Flyer ansehen und drucken“ erzeugt einen Aushang.
Link widerrufen
Mit „Widerrufen“ am Link beendest du ihn sofort („Link widerrufen. Er funktioniert nicht mehr.“).
Du findest die Funktion hier: /organisation/<kennung>/verwalten
Typische Fehler und Lösungen
- „Für diesen Empfänger ist bereits eine Einladung offen. Widerrufe sie, um eine neue zu senden.“
- Widerrufe die offene Einladung unter „Offene Einladungen“ und sende dann eine neue.
- „Diese Person ist bereits Mitglied.“
- Eine Einladung ist nicht nötig. Die Person findest du in der Mitgliederliste.
- „Diese Person ist für diese Organisation gesperrt. Hebe die Sperre auf, bevor du sie einlädst.“
- Hebe die Sperre unter „Anträge und Sperren“ auf („Sperre aufheben“) und lade dann ein.
- „Du kannst niemanden mit mehr Rechten einladen, als du selbst hast.“
- Wähle eine Rolle, die höchstens deiner eigenen entspricht.
- „Es sind schon 20 Links offen. Widerrufe nicht mehr benötigte, bevor du neue anlegst.“
- Widerrufe alte Links und lege den neuen an.
- „Einladung angelegt. Die E-Mail ließ sich nicht zustellen“
- Die Person findet die Einladung nach dem Anmelden trotzdem. Prüfe aber die Schreibweise der Adresse.
Gut zu wissen
- Mit der Einstellung „Mit Genehmigung“ stellt jede Person, die den Link nutzt, einen Beitrittsantrag, den du unter „Anträge“ bestätigst. Ohne sie ist man „Sofort Mitglied“.
- Wer den Link nutzt, braucht ein kostenloses Konto bei CLUP.life; es kann dabei angelegt werden.
- Der Einladungslink des Gründungsassistenten ist 30 Tage gültig und lässt sich jederzeit widerrufen.
