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Vertrag zur Auftragsverarbeitung in euren Untergliederungen

Der Verband sieht, wie viele seiner Vereine den Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der aktuellen Fassung angenommen haben.

DatenschutzBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026

Voraussetzungen

  • Du bist „Admin“ oder „Inhaber:in“ des Verbands.
  • Untergliederungen sind vorhanden.

Wer darf das?

Die Übersicht erscheint in der Verbandsansicht der Auswertungen für die Leitung des Verbands. Annehmen müssen den Vertrag die Leitungen der Vereine selbst.

Schritt für Schritt

  1. Auswertungen öffnen

    Öffne im Vereinsleben des Verbands „Auswertungen“.

  2. Karte lesen

    Die Karte „Vertrag zur Auftragsverarbeitung in euren Untergliederungen“ nennt die Fassung und „{n} von {m} angenommen“ sowie „{n} ohne angenommenen Vertrag“. Gruppen innerhalb eines Vereins zählen nicht; der Vertrag des Vereins deckt sie ab.

  3. Vereine erinnern

    Die Leitungen der Vereine ohne Annahme sehen die Aufgabe „AV-Vertrag annehmen“. Du kannst sie daran erinnern.

Du findest die Funktion hier: /organisation/{slug}/vereinsleben/auswertungen

Typische Fehler und Lösungen

Die Karte fehlt.
Sie erscheint nur in der Verbandsansicht der Auswertungen für die Verbandsleitung.
Ein Verein bleibt „ohne Annahme“.
Seine Leitung muss den Vertrag unter „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ in der Verwaltung annehmen; der Verband kann das nicht stellvertretend tun.

Gut zu wissen

  • Der Vertrag wird je Organisation geschlossen; bei einer neuen Fassung ist erneutes Annehmen nötig.

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