Einsprüche und Beschwerden entscheiden
Betroffene und Meldende können Entscheidungen innerhalb von 14 Tagen anfechten; die Plattformmoderation prüft neu.
VerwaltungBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Du hast die Plattformrolle „Plattformmoderation“ und einen zweiten Faktor.
Wer darf das?
Nur die aktive Plattformmoderation. Hat die Plattform die Ausgangsentscheidung selbst getroffen, prüft eine zweite Person (Vier-Augen-Prinzip); gibt es keine zweite Person, darf dieselbe prüfen und es wird festgehalten.
Schritt für Schritt
Einsprüche öffnen
Öffne in der „Plattformmoderation“ den Reiter „Einsprüche“ („Einsprüche und Beschwerden“). Es erscheinen „Einspruch gegen Maßnahme“ und „Beschwerde der meldenden Person“.
Fall prüfen
Lies die „Maßnahme“ und die „Ausgangsentscheidung (Stufe)“ samt Begründung sowie den Einspruchstext.
Entscheiden
Wähle „Entscheidung aufheben“ (Maßnahmen werden zurückgenommen: Inhalt wiederhergestellt, Sperre aufgehoben; bei einer Beschwerde wird die Meldung neu geprüft) oder „Entscheidung bleibt bestehen“.
Begründen
Trage die „Begründung (Pflicht)“ ein und klicke auf „Speichern“. Die Person wird mit deiner Begründung informiert.
Du findest die Funktion hier: /moderation/plattform?tab=einsprueche
Typische Fehler und Lösungen
- „Diese Entscheidung hast du selbst getroffen. Eine andere Person der Plattformmoderation muss den Einspruch prüfen.“
- Übergib den Fall, sobald eine zweite Person verfügbar ist.
- „Der Einspruch konnte nicht entschieden werden.“
- Prüfe die Begründung und versuche es erneut; ein bereits entschiedener Fall ist endgültig.
Gut zu wissen
- Einspruch: 14 Tage, einmal je Person, Text mindestens 10 Zeichen, verschlüsselt.
- Im Betrieb fehlt aktuell oft eine zweite Person; Einsprüche gegen Plattformentscheidungen prüft dann dieselbe Person (gekennzeichnet).
