Audit-Protokoll der Plattform lesen und exportieren
Wann hat wer mit welcher Rolle was getan – mit Vorher/Nachher, Anlass und Ergebnis, manipulationsgeschützt.
SicherheitBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Du bist Plattforminhaber:in (oder hast die Rolle mit dem Recht „Audit lesen“) und einen zweiten Faktor.
Wer darf das?
Plattformseite: Plattforminhaber; Rollen mit „Audit lesen“ (Auditor, Datenschutz) sind vorgesehen. Rückgängig machen darf nur der Plattforminhaber. Andere sehen „Seite nicht gefunden“. Jede Einsicht in Einzelheiten und jeder Export wird selbst protokolliert.
Schritt für Schritt
Protokoll öffnen
Öffne „Audit-Trail der Plattform“ (auch über die Plattformmoderation). Der Hinweis „Vertraulich — Zweckbindung“ erinnert: nur für Revision, Sicherheit und Rechenschaft.
Filtern
Wähle Zeitraum (Standard 30 Tage), „Person“, „Rolle zum Zeitpunkt“, „Aktion“, „Objekt“, „Organisation“, „Ergebnis“ oder Freitext (der Freitext verlangt einen Zeitraum von höchstens einem Jahr). Klicke auf „Anwenden“.
Einzelheiten ansehen
Mit „Details“ siehst du „Änderungen“ (Feld, Vorher, Nachher). Das Ansehen wird selbst protokolliert.
Manipulationsschutz prüfen
Klicke auf „Manipulationsschutz prüfen“. „Hashkette in Ordnung“ bedeutet, dass Kette, Such-Spalten und Einzelheiten stimmen; „Hashkette gebrochen“ ist selbst ein Befund.
Exportieren
Mit „Als CSV exportieren“ und Bestätigung erhältst du bis zu 20.000 Zeilen mit Zeit in UTC und Berlin, ohne Vorher/Nachher-Werte. Die Datei ist vertraulich.
Rückgängig machen (nur Inhaber)
Bei Einträgen mit definierter Umkehrung wählst du „Rückgängig machen“, siehst die Vorschau, trägst eine Begründung (mindestens 10 Zeichen) ein und bestätigst mit dem Passwort. Weicht der aktuelle Zustand ab, wird der Eintrag übersprungen und gemeldet.
Du findest die Funktion hier: /plattform/audit
Typische Fehler und Lösungen
- „Für die Textsuche bitte einen Zeitraum wählen.“
- Setze Von- und Bis-Datum (höchstens ein Jahr).
- „Zweiter Faktor nötig“
- Richte Passkey oder Authenticator-App ein und öffne die Seite danach erneut.
- Ein Eintrag lässt sich nicht rückgängig machen.
- Es steht „Nicht rückgängig-fähig: {Grund}“. Nur Aktionen mit definierter vollständiger Umkehrung ohne Nebenwirkung sind umkehrbar.
Gut zu wissen
- Das Protokoll kann nur ergänzt werden; Einträge werden nie geändert. Aufbewahrung 3 Jahre, gekürzt wird nur vom Anfang der Kette. Bei Kontolöschung erscheint die Person als „Gelöschtes Konto“.
- Keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten: Zweckbindung beachten.
