Einwilligung für das Konto deines Kindes erteilen (Link aus der E-Mail)
Hat sich dein Kind unter 16 selbst registriert, bekommst du eine E-Mail und stimmst mit einem Klick zu – ohne eigenes Konto.
DatenschutzBasis (kostenlos)Geprüft am 30.10.2026
Voraussetzungen
- Dein Kind (6 bis 15 Jahre) hat sich mit deiner E-Mail-Adresse als „E-Mail eines Elternteils“ registriert
- Du bist sorgeberechtigt
Wer darf das?
Nur sorgeberechtigte Personen dürfen zustimmen. Du brauchst dafür kein CLUP.life-Konto.
Schritt für Schritt
E-Mail öffnen
Öffne die E-Mail mit dem Betreff zur Einwilligung (auch den Spam-Ordner prüfen) und folge dem Link vollständig. Er wird geprüft („Der Link wird geprüft…“).
Lesen
Die Seite „Ihre Einwilligung wird gebraucht“ erklärt „Was gespeichert wird und wer es sieht“ (Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Passwort – verschlüsselt) und „Ihre Rechte“.
Zustimmen
Setze den Haken „Ich bin für … sorgeberechtigt und willige in die beschriebene Verarbeitung ein.“ und wähle „Ich stimme zu“. Dein Kind bekommt eine E-Mail und kann sich anmelden.
Oder ablehnen
Mit „Nicht zustimmen“ und „Wirklich ablehnen und Konto löschen“ wird das Konto samt aller Angaben sofort gelöscht; das lässt sich nicht rückgängig machen.
Du findest die Funktion hier: /eltern/einwilligung
Typische Fehler und Lösungen
- „Link nicht nutzbar“ / „Dieser Link ist unvollständig.“
- Öffne den Link aus der E-Mail vollständig – manche Mail-Programme brechen lange Links um – oder bitte dein Kind, die E-Mail erneut zu senden („E-Mail an meine Eltern erneut senden“).
- „Bitte bestätigen Sie, dass Sie sorgeberechtigt sind und zustimmen.“
- Setze den Haken vor „Ich stimme zu“.
- Die Anfrage ist abgelaufen.
- Die Anfrage bleibt 30 Tage gültig; ohne Zustimmung wird das Konto danach gelöscht. Dein Kind kann die Anfrage erneut senden oder sich neu registrieren.
Gut zu wissen
- Wir halten Zeitpunkt, Fassung des Kinder-Datenschutzhinweises und die Art der Bestätigung fest. Der Widerruf ist jederzeit möglich (siehe „Kinderkonto pausieren, Daten herunterladen, Einwilligung widerrufen“).
- Das Konto deines Kindes ist nie öffentlich und nie in der Suche auffindbar; Chat, Kontaktanfragen und Vereinsbeitritte sind zunächst gesperrt.
